Spielstraße | Verkehrsberuhigter Bereich | Fußgängerzone | Tempo-30-Zone

Hier die entsprechenden Verkehrszeichen:,

Fußgängerzone (Zeichen 242, zeigte den Beginn eines Fußgängerbereichs an):

fussgaengerbereich.phpfussgaengerbereich_ende.php

 

 

Innerhalb des Fußgängerbereichs gilt:

1. Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen

2. Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.

Als Schrittgeschwindigkeit wird nach der Rechtssprechung eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h angesehen.

Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 zeigt den Beginn an):

verkehrsberuhigter Bereich.phpverkehrsberuhigter Bereich_ende.php

 

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich muss der Querstraße Vorfahrt gewährt werden.

In Österreich entspricht der verkehrsberuhigte Bereich der Wohnstraße. Allerdings ist dort dieser Bereich für Kraftfahrezugen mit ganz wenigen Ausnahmen tabu.
In der Schweiz wird der verkehrsberuhigte Bereich als Begegnungszone bezeichnet. Dort beträgt die erlaubte Höchstegschwindigkeit jedoch 20 km/h

Spielstraße (Zeichen 250 in Verbindung mit Zusatzschild „Spielstraße“):

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zusatzschild_spielstraße.php

 

 

Der Begriff stammt aus einer Zeit, als es den Begriff „verkehrsberuhigter Bereich“ noch nicht gab.

In der Spielstraße muss der Autofahrer überall mit Kindern rechnen.
In die Spielstraße ist das Einfahren durch das Zeichen 250 (Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge) verboten, sofern es nicht durch Zusatzschild (beispielsweise „Anwohner frei“ oder „Anlieger frei“) einem bestimmten Personenkreis gestattet wird.

Weitere Einschränkungen wie beim verkehrsberuhigten Bereich oder der Fußgängerzone ergeben sich nicht.

Tempo-30-Zone (Zeichen 274-1 kündigt den Beginn an):

tempo30-zone.php

 

 

tempo30-zone-ende.php

 

Außer einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 30 km/h ergeben sich aus diesem Zeichen keine weiteren Einschränkungen.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für die gesamte Zone, bis sie durch Zeichen 274-2 wieder aufgehoben wird.

Das Einfahren sowie das Halten ist hier erlaubt, soweit nicht durch besondere Verkehrszeichen geregelt.


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