Sonderfahrberechtigung für Rettungskräfte: Bundesrat billigt Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Feuerwehrführerschein

Nachdem im Dezember 2010 das Bundeskabinett den vom Verkehrsminister Ramsauer vorgelegten Gesetzesentwurf gebilligt hat, gibt auch der Bundesrat grünes Licht für die von der Bundesregierung geplanten Sonderfahrberechtigung für Rettungskräfte.
Der Bundesrat regte lediglich an, die Zielgruppe der Berechtigten auch auf sonstigen Einheiten“ des Katastrophenschutzes zu erweitern.,

Hintergrund der Gesetzesinitiative:
Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen zur Verfügung, weil nach derzeitigem Führerscheinrecht sich viele Ehrenamtliche mit ihrem Pkw-Führerschein nicht hinter das Steuer von Einsatzfahrzeugen setzen dürfen, weil sie nach 1998 ihren Führerschein (Klasse B) erworben haben.

Anders als die alte Klasse 3, bei der man noch Fahrzeuge bis zu 7,5 t fahren darf, gilt die neue Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis max. 3.5 t.
Viele Einsatzfahrzeuge bringen jedoch mehr als 3,5 t auf die Waage und dürfen deshalb mit der neuen Klasse nicht mehr gefahren werden.
Um auch künftig die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu gewährleisten, soll eine Sonderregelung für die freiwilligen Helfer der Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfswerken Abhilfe schaffen.

Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf ist der Weg frei für Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein. Bundesverkehrsminister Ramsauer:„Ich bin überzeugt, dass auch Brüssel uns keine Steine in den Weg legen wird. Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten in Deutschland unterstützen unsere Gesellschaft mit ihrem großartigen sozialen Engagement.“

Gemäß den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag werden mit dieser Änderung des Straßenverkehrsgesetzes weitere Erleichterungen für Ehrenamtliche geschaffen, die kostengünstig und unbürokratisch zu handhaben sind.

Ramsauer:
„Wir übertragen nun den Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen. So kann den jeweiligen regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Es können also passgenaue Regelungen getroffen werden. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und – das ist das Entscheidende – auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen durchführen. So wird ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geschaffen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung spätestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten kann.“

Mit dem jetzigen Gesetzentwurf sollen die Länder künftig ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen können.

Die Erteilung einer Sonderfahrberechtigung setzt voraus, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen muss, eine Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen erhalten hat und seine Befähigung zum Führen des Einsatzfahrzeuges in einer praktischen Prüfung nachweist. Die Einweisung und die Prüfung erfolgt durch die Rettungsorganisationen selbst.


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