Schneeketten

Schneeketten-300x200Verkehrszeichen 268 der StVO schreibt zwingend Schneeketten vor. Für alle Fahrzeuge ohne Ketten ist an diesem Verkehrszeichen Endstation.

Dies gilt für sämtliche Fahrzeuge, gleichgültig, ob sie mit Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind und gilt auch für Allradfahrzeuge.  Wer ohne Schneeketten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

Beachten Sie aber auch, dass dieses Verkehrszeichen zugleich die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschränkt, da ein Kfz mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen maximal 50 km/h fahren darf, so sieht es die Straßenverkehrsordnung vor (§ 3 Abs. 4 StVO).

Übrigens darf man auch auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Schneeketten fahren, sofern es das Wetter erforderlich macht bzw. Schneeketten vorgeschrieben sind. Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind zwar nur für Kraftfahrzeuge erlaubt, die schneller als 60 km/h fahren. Die Mindestgeschwindigkeit bezieht sich aber auf die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (§ 18 StVO). Das Fahrzeug muss schneller als 60 km/h fahren können. 60 km/h ist kein Muss, wenn es das Wetter nicht zulässt oder andere Vorgaben eine geringere Geschwindigkeit erforderlich machen.

Aber auch wo keine Schneekettenpflicht vorgeschrieben ist, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen (Winterreifenpflicht) mit Sommerreifen einen Unfall haben. Die Kasko-Versicherung wertet ein solches Verhalten als grob fahrlässig.


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