Schadenfreiheitsklasse

SelbstregulierungWie sich die Prämien zur Kfz-Versicherung zusammensetzen, ist für viele Autofahrer ein Mysterium. Tatsächlich fließen viele subjektive und objektive Faktoren in die Berechnung ein. Neben Faktoren wie dem Wohnort und dem Beruf des Versicherten sowie dem Fahrzeugtyp und dessen Motorleistung hat die Schadensfreiheitsklasse (SF) großen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Schadensfreiheitsklasse zeigt an, seit wie vielen Jahren ein Versicherungsnehmer unfallfrei beziehungsweise ohne gemeldeten Versicherungsschaden fährt. Die Formel ist einfach: Je höher die Schadensfreiheitsklasse, desto niedriger sind die Beiträge zur Kfz-Versicherung. Dieser Rabatt auf die Versicherungsbeiträge wird auch Schadenfreiheitsrabatt genannt.

Die verschiedenen Schadenfreiheitsklassen

Der Aufbau der Schadenfreiheitsklassen und ihre Anwendung sind bei allen Versicherern gleich. Sie beginnen bei der SF-Klasse 0 und reichen bis maximal zur SF-Klasse 35. Ein Beispiel: Ein Autofahrer, der 7 Jahre unfallfrei fährt, ist in der SF-Klasse 7. Nach 35 Jahren unfallfreiem Fahren wird die SF-Klasse 35 erreicht. Daneben gibt es spezielle Klassen für Fahranfänger und Versicherungsnehmer, die einen oder mehrere selbst verschuldete Schäden vorzuweisen haben.

– M oder Malus-Klasse: In diese Klasse ordnen die Versicherungen Fahranfänger ein, die bereits kurz nach Versicherungsbeginn einen Schaden an den Versicherer gemeldet haben.

– S oder Schaden-Klasse: In dieser Klasse landen Versicherungsnehmer der SF-Klasse 1, die einen versicherungspflichtigen Schaden vorzuweisen haben.

– SF-Klasse ½: Es kommt vor, dass Personen zwar ihr erstes eigenes Auto versichern, jedoch zuvor schon einige Jahre Fahrpraxis vorweisen können. Diese Personengruppe ordnen die Versicherungen in die SF-Klasse ½ ein.

Unterschiedliche Handhabung des Schadenfreiheitsrabatts

Während die Handhabung der Schadenfreiheitsklassen bei allen Versicherern identisch ist, gibt es bei der Höhe des Schadenfreiheitsrabatts Unterschiede. Ein Beispiel: Bei einigen Versicherern zahlen Versicherungsnehmer mit der Schadenfreiheitsklasse 35 nur noch 20 Prozent der Versicherungsbeiträge. Bei einem anderen Versicherer können es 30 Prozent sein. Hier sollten Versicherte einen Blick in die Bedingungen des jeweiligen Versicherers werfen.

Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden

Meldet ein Versicherungsnehmer einen selbst verschuldeten Schaden, ist auch im Hinblick auf die Autoversicherung zunächst das richtige Vorgehen im Schadensfall wichtig.Unter Umständen kommt es im folgenden Versicherungsjahr zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Durch die Änderung des Schadenfreiheitsrabatts kommt es in der Regel zu einer Erhöhung des Beitrags. Versicherungsnehmer können die Rückstufung verhindern, indem sie:

– den Versicherungsschaden aus eigener Tasche bezahlen

– einen Rabattschutz mit dem Versicherer vereinbaren

Der sogenannte Rabattschutz ist ein optionaler Vertragsbestandteil und kostet in der Regel extra. Auch lässt er sich erst ab Erreichen einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse abschließen.

Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungswechsel

Beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten. Allerdings kann sich der Schadenfreiheitsrabatt ändern, da dieser von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch ausfällt.

Schadenfreiheitsklasse an andere Person übertragen

Die Schadenfreiheitsklasse (ohne den Schadenfreiheitsrabatt) lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen. Dabei müssen die beiden Personen nicht Kunden desselben Versicherers sein. Welche Voraussetzungen für das Übertragen gelten, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Da sich die Übertragung nicht mehr rückgängig machen lässt, sollte ein solcher Schritt aber gut überlegt sein.

Weitere Informationen zum Thema Versicherung finden Sie hier.


Foto:123rf.com