Rotlichtverstoß ist nicht immer Rotlichtverstoß

Ampelkreuzungen werden häufig durch Kameras überwacht, um Rotlichtsünder zu überführen. Dabei werden zwei Induktionsschleifen, A-Schleife und B-Schleife genannt, in die Straßendecke eingelegt.

Beim Überfahren jeder dieser Schleifen macht die Kamera ein Foto. Jeder Rotlichtverstoß wird somit durch zwei Fotos (A- bzw. B-Foto) dokumentiert.

Überfährt ein Autofahrer die erste Schleife und stoppt danach, überfährt er also nicht auch die zweite Schleife, wird ein sog. Zwangsfoto ca. 2 bis 3 Sekunden nach dem ersten Foto geschossen, um zu dokumentieren, wo sich das Fahrzeug befunden hat.

Auf beiden Fotos wird die Zeit festgehalten, wann die jeweilige Induktionsschleife seit Beginn der Rotlichtphase überfahren wurde.

Bei einem Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde nach Rotlichtbeginn spricht man von einem einfachen Verstoß, dauert das Rotlicht bereits länger als 1 Sekunde, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zur Folge hat.Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes siehe unter Bußgeldtatbestände.

Immer wieder zeigt jedoch die Praxis, dass es bei der Rotlichtüberwachung zu falschen Ergebnissen kommt, was durch folgendes Beispiel erläutert werden soll.

rotlicht-messungEin Lkw überfährt Rotlicht. Die beiden Bilder zeigen den Lkw in den jeweils fotografierten Positionen beim Überqueren der jeweiligen Induktionsschleifen. Dabei wurden folgende Rotlichtzeiten dokumentiert:

A-Foto: Rotlichtzeit: 0,61 Sekunden.

B-Foto: Rotlichtzeit: 1,17 Sekunden.

Von der Haltelinie (H) bis zur ersten Induktionsschleife (A) ergab eine spätere Messung einen Abstand von 2 m. Der Abstand zwischen erster und zweiter Schleife (B) beträgt 13,8 m.

Als der Lkw das erste Mal fotografiert wurde, hatte er bereits 8,4 m (Abstand Haltelinie bis Vorderfront Lkw) zurück gelegt.

Der Abstand zwischen 1. und 2. Position des Lkw betrug 8,7 m.

Auf dem oberen Bild (A-Foto) erkennt man, dass die Kamera erst ausgelöst wurde, als der Lkw die Induktionsschleife mit den Hinterrädern überfuhr und nicht bereits beim Überfahren der Schleife mit den Vorderrädern.

Der Grund liegt darin, dass die A-Schleife mit den Vorderrädern überfahren wurde, als die Kamera noch nicht aktiviert war.

Es muss deshalb zurück gerechnet werden, wie lange die Ampel bereits auf rot geschaltet war, als der Lkw mit seiner Vorderfront die Haltelinie überfuhr. Dies erfolgt in 3 Schritten.

Zunächst ist zu ermitteln, mit welcher Durchschnittgeschwindigkeit der Lkw gefahren ist.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Foto hat das Fahrzeug eine Strecke von 8,7 m (gemessen von Vorderfront zu Vorderfront des Lkw) in 0,56 s (Rotlichtzeit B-Foto (1,17 s) minus Rotlichtzeit A-Foto (0,61 s)) zurück gelegt.

Aus der Formel für Geschwindigkeit gleich Strecke geteilt durch Zeit (v=s/t) ergibt sich, dass der Lkw mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 15,54 m/s (56 km/h) unterwegs war.

Mit dieser Durchschnittsgeschwindigkeit hat der Lkw die erste Induktionsschleife überfahren.

Nun ist die Zeit zu berechnen, die der Lkw benötigte, um mit seiner Durchschnittsgeschwindigkeit die Strecke von 8,4 m (Strecke Haltelinie bis Vorderfront Lkw beim Auslösen des ersten Fotos) zurück zulegen.

Die Zeit erhält man wiederum über die Formel v=s/t, indem die Formel nach t aufgelöst wird (t=s/v).

Dies ergibt eine Zeit von 0,54 Sekunden (8,4 m dividiert durch 15,54 m/s).

Von der Haltelinie bis zu der Stellung auf dem A-Foto benötigte der Lkw somit 0,54 Sekunden.

Nun muss noch zurück gerechnet werden, wie lange bereits Rotlicht war, als der Lkw die Haltelinie mit seiner Vorderfront überfuhr.

Dies ergibt sich aus der Differenz der ersten Rotlichtzeit (0,61 Sekunden) und der Zeit, die der Lkw benötigte, um mit seiner Vorderfront von der Haltelinie bis zur Position 1 zu gelangen (0,56 Sekunden).

Dies ist hier: 0,61 Sekunden minus 0,54 Sekunden gleich 0,069  Sekunden.

Damit schrumpft der vorwerfbare Rotlichtverstoß des Lkw-Fahrers auf knapp 0,07 Sekunden.

Berücksichtigt man weiter, dass der Glühfaden einer Glühbirne (hier des Rotlichtes) bis zur vollen Glühstärke eine gewisse Zeit benötigt, damit das Licht vom Menschen sicher wahrgenommen werden kann (ca. 0,1 Sekunden) und dass die Ampel zu diesem Zeitpunkt aus dem Führerhaus des Lkw nicht mehr sicher zu erkennen war, kann dem Lkw-Fahrer ein Rotlichtverstoß letztlich nicht sicher nachgewissen werden


Foto:123rf.com