Rote Ampel am Radweg gilt für den Radler immer

Fahrradfahrer müssen eine Ampel am Radweg auch dann beachten, wenn sie nicht auf dem Radweg fahren sondern auf der daneben liegenden Straße.

Wie das OLG Köln (Ss 753/86) schon vor einiger Zeit entschieden hat, muss ein Radler mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen, wenn er eine Rote Ampel überfährt, die am Radweg steht, auch wenn er auf der Straße neben dem Radweg fährt.


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