Reparaturfreigabe und Reparaturkosten-Übernahmeerklärung

autokauf_s-300x200Nach einem Schaden am Pkw liegt es im Interesse aller Beteiligten, dass das Fahrzeug möglichst rasch wieder fahrbereit ist und weiter genutzt werden kann. Nach einem Schadensereignis ist es deshalb wichtig, schnellstmöglich den Umfang und die Höhe des Schadens sachverständig festzuhalten.

Ist der Schaden dokumentiert, besteht für die Versicherung kein Grund, eine Reparatur des Fahrzeugs nicht zuzulassen. Das Fahrzeug kann zur Reparatur freigegeben werden. 

Mit der Reparaturfreigabe erklärt die Versicherung, dass der Schadensumfang festgehalten ist und sie keine weitere Besichtigung des Schadens vornehmen will. Der Halter des Fahrzeuges kann die Reparatur am Fahrzeug durchführen lassen.

Aber Vorsicht! Damit erklärt die Versicherung nicht zugleich, dass sie die Reparaturkosten übernehmen wird. Diese Tragweite wird man der Erklärung nicht beimessen können.

Ein Gutachten wird in der Regel schon kurze Zeit nach dem Schadenseintritt erstellt, zu einer Zeit, zu der noch gar nicht alle Umstände zum Schadensereignis bekannt sein werden, so dass eine abschließende rechtliche Würdigung, wer den Schaden letztlich zu vertreten hat und wer für den Schaden aufzukommen hat, nicht möglich sein dürfte. Die Reparaturfreigabe bedeutet deshalb nicht zugleich, dass die Versicherung auch für die Reparaturkosten aufkommen wird.

Ergibt beispielsweise bei einem Kaskoschaden die spätere Prüfung des Sachverhalts, dass die Schadensursache auf grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Halters zurückzuführen ist, dann besteht kein Versicherungsschutz, die Versicherung wird den Schaden nicht regulieren. Dies kann auch bei einer bestehenden Garantievereinbarung gelten, bei der Schäden am Motor oder Getriebe des Fahrzeugs durch eine Versicherung abgesichert sind. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass der Halter gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen hat, wird die Versicherung auch in diesem Fall nicht für den Schaden einstehen.

Will der Geschädigte vermeiden, dass es bezüglich der Reparaturkosten zu Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung kommt, dann sollte er sich von der Versicherung eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung geben lassen. Damit garantiert die Versicherung gegenüber der Werkstatt verbindlich, die Reparaturkosten zu übernehmen.


Foto:123rf.com