Reisen und Erholung

Fremde Länder, Menschen und Kulturen kennen lernen oder einfach dem Arbeitsalltag entfliehen – unseren Urlaub verbringen wir gerne im Ausland.

Aber Achtung: Andere Länder andere Sitten. Gerade, wenn man im Urlaubsland mit dem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug unterwegs ist, muss man die dort geltenden Verkehrsregeln kennen und sollte sich rechtzeitig vor Reiseantritt über das Reise- und Urlaubsziel informieren. Informationen über Krisengebiete erhalten Sie vom Auswärtige Amt, die Sie auf deren Internetseite  www.auswaertiges-amt.de abrufen können.

Warnungen des Auswärtigen Amtes sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten. Ein Urlauber hat im Krisenfall ein Recht auf kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen seiner Reise, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung herausgibt.
Befindet sich ein Deutscher Tourist bereits im Ausland und wird erst dann vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung zu diesem Land herausgegeben,  wird dieser schnellstmöglich ohne zusätzliche Kosten ausgeflogen. Zwischen den Veranstaltern im Reisebüroverband wurde diesbezüglich eine Übereinkunft getroffen.

Reiserücktrittsversicherungen decken nur bestimmte persönliche Risiken des Versicherten ab (z.B. plötzliche Krankheit, die eine Reise nicht zulässt), aber nicht den Fall der „höheren Gewalt“. Hierzu zählen beispielsweise Krieg, Streiks auf Flughäfen, Naturkatastrophen oder Atomunfälle. Auch die persönliche Angst der Urlauber vor Anschlägen wird selbst bei glaubhaften Terrordrohungen von den Versicherungen nicht als Rechtfertigung für einen Reiserücktritt angesehen.


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