Rechtsfahrgebot auch auf Autobahnen

Auch auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot. Die linke Spur dient nur dem Überholen.
Die linke Spur ist selbst dann tabu, wenn ein Tempolimit besteht und man mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist. Das Blockieren der linken Fahrspur zwecks „Verkehrserziehung“ des Hintermannes ist verboten.

Auch auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot. Die linke Spur dient nur dem Überholen.
Die linke Spur ist selbst dann tabu, wenn ein Tempolimit besteht und man mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist.

Das Blockieren der linken Fahrspur zwecks „Verkehrserziehung“ des Hintermannes ist verboten.
Andere Fahrzeuge dürfen nicht daran gehindert werden, schneller zu fahren, selbst wenn sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dabei überschreiten.

Unnötiges Linksfahren verursacht Gefahren, weil es andere zu dichtem Auffahren und Rechtsüberholen provoziert.

Wer ohne Grund auf der linken Spur unterwegs ist, hat mit einem Bußgeld zu rechnen.
Wird dabei auch noch jemand behindert, erhöht sich das Bußgeld.


Foto:1123rf.com