Rechtschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen gibt es für die verschiedensten Rechts- und Lebensbereiche. Im Zeitalter des Massenverkehrs sollte sich jeder Fahrzeughalter zumindest den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung dringend überlegen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt für Europa einschließlich den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie den Kanaren und Madeira. Der Verkehrsrechtsschutz sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wahrnehmen kann, indem die Rechtsschutzversicherung die damit verbundenen Kosten übernimmt.

Kostenauslösende Maßnahmen müssen jedoch zuvor dem Versicherer mitgeteilt und mit ihm abgestimmt werden.

Je nach Vereinbarung bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung Versicherungsschutz für folgende Bereiche:
– Geltendmachung von gesetzlichen Schadensersatzansprüche (z.B. Unfallschäden)
– Vertragsrechtsschutz (z.B. aus einem Kaufvertrag über den Kauf eines Fahrzeugs)
– Verwaltungsrechtschutz (z.B. gegenüber der Führerscheinbehörde)
– Strafrechtschutz für ein verkehrsrechtliches Vergehen
– Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Kein Rechtsschutz besteht für
– die Verteidigung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat
– die Abwehr gesetzlicher Schadenersatzansprüche.

Grundsätzlich besteht ab Vertragsabschluss eine Wartezeit von 3 Monaten, außer für die Geltendmachung gesetzlicher Schadensersatzansprüche und für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen.


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