Radfahrer – Verkehrssünder geht leer aus

Kein Schadensersatz für Radfahrer auf Bürgersteigen !

Wer als Radfahrer verbotenerweise auf dem Bürgersteig fährt und dabei von einem Pkw, das rückwärts aus einer Einfahrt kommt, erfasst wird, kann keinen Anspruch gegen den Pkw-Fahrer geltend machen,
OLG Cell, 14 U 222/02.


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