Punkte und Punkteabbau

Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden je nach der Bedeutung für die Verkehrssicherheit mit bis zu 3 Punkten bewertet.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterscheidet dabei die Kategorien


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Haben sich im Fahreignungsregister 8 Punkte angesammelt, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Je nach der Anzahl der angesammelten Punkte ergeben sich für den Betroffenen jedoch schon vor Erreichen der 8-Punkte-Grenze folgende Konsequenzen:


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Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

Mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird 1 Punkt abgezogen; allerdings nur, wenn nicht mehr als 5 Punkte zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für den Betroffenen im Fahrerlaubnisregister eingetragen sind.

Nimmt man an einem Fahreignungsseminar teil und fängt sich während des Seminars, jedoch noch vor der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung weitere Punkte, so dass sich das Punktekonto auf über 5 Punkte erhöht, dann gibt es keinen Punkterabatt.

Ein Punktabzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren zulässig.

Das Fahreignungsseminar zielt darauf ab, bestehendes Fehlverhalten im Straßenverkehr des Teilnehmers zu korrigieren. Das Seminar gliedert sich in zwei Abschnitte, einem verkehrspsychologischen und einem verkehrspädagogischen Teil. Der verkehrspsychologische Teil beleuchtet das Fahrverhalten des Betroffenen, während der verkehrspädagogische Teil dem Betroffenen verkehrsrechtliche Kenntnisse näher bringen soll.


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