Parkverbot | Parkverbotszone

Was bedeuten die folgenden Verkehrszeichen ? Worin liegt der Unterschied ?

parkverbotBei nebenstehendem Zeichen (Parkverbot, juristisch: eingeschränktes Halteverbot, Zeichen 286) ist das Halten auf der Fahrbahn für mehr als 3 Minuten verboten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladevorgänge müssen ohne Verzögerung ausgeführt werden. Das Verbot gilt nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, auf der es aufgestellt ist. Der Geltungsbereich dieses Verbotsschildes endet automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Soll das Verbot vor der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung enden, so ist dies durch einen weißen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet.

parkverbotzone_anfangSoll die Verbotsstrecke nicht an der nächsten Einmündung oder Kreuzung enden, so wird dies durch das nebenstehende Zeichen 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone) angezeigt. Mit diesem Zeichen werden die Grenzen der Halteverbotszone bestimmt. Das Halteverbot gilt über die nächste Kreuzung oder Einmündung hinaus bis das Halteverbot durch das Zeichen Ende parkverbotzone_endedes eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 292) aufgehoben wird.


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