Österreich – Alkoholkontrolle im Straßenverkehr

Nach österreichischem Recht kann ein Autofahrer auch ohne Verdachtsmomente einer Alkoholkontrolle unterzogen werden.

Die Überprüfung erfolgt regelmäßig durch einen Atemalkoholtest (Alkomattest). Der Test hat Beweiskraft, so dass eine Blutprobe nur im Ausnahmefall genommen werden muss.
Den Alcomattest darf nur eine speziell geschulte Person durchführen, die ihre Berechtigung auf Verlangen nachweisen muss.

Auf keinen Fall den Test verweigern!

Wer sich weigert, den Test zu machen, dem unterstellt das Gesetz Fahruntüchtigkeit und bestraft ihn, als wenn er mit mehr als 1,6 Promille Alkohol gefahren wäre (Geldstrafe vom mehr als 1.000.- € bis über 5.800.-€!!).
Trotz der doch sehr einschneidenden Folgen bei einer Verweigerung ist die Polizei nicht verpflichtet, über die Folgen einer Verweigerung aufzuklären.


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