Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung wurde überarbeitet.

(wdr) Im Rahmen der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist auch das Verfahren über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) überarbeitet worden.

Die Begutachtungsstelle für Fahreignung – bisher medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle – erstellt das MPU-Gutachten über die Eignung und Befähigung einer Person, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

Anlass für eine Begutachtung ist dann gegeben, wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dieser eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt.

Ein häufiger Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang mit Fahren nach Alkoholgenuss gegeben. Nach Auffassung in Wissenschaft und Literatur verfügen alkoholauffällige Kraftfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille über eine deutliche Alkoholfestigkeit und über deutlich normabweichendes Trinkverhalten.

Durch Untersuchungen wurde ferner belegt, dass diese Personen doppelt so häufig rückfällig werden, wie Personen mit geringerer BAK. Aufgrund dieser Untersuchungen fordert die Behörde seitdem auch bei Ersttätern ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration ab 0,8 mg/l vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in der Regel eine MPU.

Eine Begutachtung ist aber auch dann anzuordnen, wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis auf Probe wegen wiederholter Verkehrsverstösse entzogen wurde. Bei Erreichen von 18 Punkten (Punktesystems) ist die Behörde in der Regel ebenfalls gesetzlich verpflichtet, eine Begutachtung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu fordern.

Kurse, wie „Mainz 77“, „Hamburg 79“, „Leer – E“, „Saar 1“ (für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer), „Leer“ , „IFT“, IRAK“, „ IRAK – L“ (für mehrfach alkoholauffällige Kraftfahrer) und „PS“, „FKS“ (für Punktetäter) sind Modellversuche, die mit der MPU nichts zu tun haben. Die amtlich anerkannten Modellversuche ersetzen jedoch unter bestimmten Umständen die an sich erforderliche MPU.

Nähere Auskunft über Kursmöglichkeiten in Ihrer Nähe erteilen Ihnen der TÜV und die Dekra.


(02. Mai 2010)    Foto:123rf.com