Kopfhörer-Verbot im Straßenverkehr?

Kopfhörer? Nicht im Straßenverkehr! Wer im Straßenverkehr Kopfhörer trägt, erhöht damit massiv sein Unfallrisiko. ,

In München wurden jüngst zwei Kinder von einem Fahrzeug erfasst und durch die Luft geschleudert, weil sie Musik über Kopfhörer lauschten und ein herannahendes Fahrzeug nicht wahrnahmen. Ein Kind erlag später seinen schweren Verletzungen. Kein Einzelfall. Die Zahl der Fußgänger und Radfahrer, die sich von lauter Musik über Kopfhörer ablenken lassen, hat in den letzten Jahren massiv zugenommen.

Diesen gefährlichen Trend beklagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. „Mit lauter Musik schlafwandeln sie über Straßen und Bahnsteige“, kritisierte der Minister. Laute Musik als Unfallursache lässt sich nur schwer nachweisen. Statistiken hierzu gibt es derzeit noch keine. Eine Änderung zu dem bestehenden Gesetz ist derzeit vom Bundesverkehrsministerium nicht geplant. Das geltende Recht hält sich u dem Punkt Kopfhörer eher allgemein und schreibt in § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) lediglich vor, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass sein Gehör nicht beeinträchtigt wird. Ein Kopfhörerverbot wird damit aber nicht ausgesprochen. Für Fußgänger gibt es noch nicht einmal eine Einschränkung der Lautstärke. Sie können Musik über Kopfhörer so laut hören wie sie wollen. Auch wenn es kein Kopfhörerverbot gibt, sollte im Straßenverkehr wegen der eigenen Gesundheit auf ihn verzichtet werden.

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