Kindersitz = Lebensretter Nr. 1

Die Hälfte aller im Straßenverkehr tödlich verletzten Kinder waren entweder nicht oder nicht richtig angeschnallt. Autokindersitze sind die Lebensretter Nr. 1, ohne Kindersitz steigt das Unfallrisiko um das 7-fache. ,

(maf) Kindersitz ist Lebensretter Nr. 1
Ein Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht bei einem Kind mit 30 kg Gewicht einem Sturz aus dem dritten Stock auf einen Betonboden!
In Anbetracht dieser Erkenntnis kann man nur an die Verantwortung der Fahrzeugführer appellieren, ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Sicherung der Kinder zu achten.

Den besten Schutz bieten dem Alter und der Größe des Kindes entsprechende Kindersitze.

Seit dem 8.4.2008 dürfen nur noch Kindersitze mit dem ECE Prüfzeichen 44/03 oder 44/04 verwendet werden.  Diese sind in verschiedene Gruppen eingeteilt. 
Grundsätzlich gilt für Kinder die jünger als 13 Jahre alt  und   kleiner als 150cm sind: Die Mitnahme ist nur mit speziellen Rückhalteeinrichtungen, welche amtl. zugelassen sind, erlaubt. (Ausnahmen gibt es für Oldtimer ohne Sicherheitsgurte und Busse über 3,5 t Gesamtmasse)

Es gibt keine Sonderregelungen bei Fahrten zu Vereinszwecken oder bei der Fahrt zum Kindergarten, Sport oder ähnlichem! Auch hier ist der Fahrzeugführer für die ordnungsgemäße Sicherung verantwortlich und muss für entsprechende Rückhalteeinrichtungen sorgen. Daher empfiehlt sich vor der Mitnahme der „kleinen Gäste" eine klare Absprachen mit Freunden und Bekannten.

Kinder in oder auf speziellen Kindersitzen dürfen grundsätzlich auch auf dem Beifahrer –oder Rücksitz mitgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich der Rücksitz. Hierbei sind die jeweiligen Einbau und Bedienungsanleitungen des Herstellers  zu beachten.
Bei Babyschalen, welche auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden, muss aber ein vorhandener Beifahrerairbag ausgeschaltet werden. Ist dies nicht möglich, darf das Baby nicht auf dem Beifahrersitz untergebracht werden.

Wird ein Kind gänzlich ungesichert im Fahrzeug befördert, muss der Fahrzeugführer mit einer Anzeige gem. dem geltenden Bußgeldkatalog rechnen. Die Buße beträgt derzeit 40 Euro, zuzüglich Verwaltungsgebühr und einem Punkt in Flensburg. Wird ein Kind nicht richtig gesichert (Beispiel 6 Jahre < 150 cm im Kindersitzt jedoch nicht angegurtet) beträgt das Verwarnungsgeld- wie bei einem erwachsenen Mitfahrer ohne Gurt- 30 Euro.