Kfz-Versicherung Änderungen 2013

Bei der Kfz-Versicherung stehen ab 2013 zahlreiche Änderungen an, die bei einem Versichererwechsel in diesem Jahr zu berücksichtigen sind: Neue Regel für Typklassen, neue Risiko-Faktoren und Unisex-Tarife. Doch Sie sollten sich Erhöhungen Ihres Beitrages aufgrund einer Umstufung nicht gefallen lassen.

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Mit der Kfz-Versicherung sichern Sie sich als Halter von einem PKW ab, damit Sie im Schadensfall nicht mit einer ganz so erheblichen finanziellen Belastung rechnen müssen. Dazu erfolgt stets die Einstufung eines Fahrzeugs in Typenklassen, nach denen sich die Gebühren für den jeweiligen Vertrag gerichtet haben. Jetzt trat zum 1.1.2013 eine Reihe von Änderungen in Kraft, die die Welt der KfZ-Versicherung verändern. Was jedoch auch im neuen Jahr Gültigkeit hat, ist die Berücksichtigung der Erfahrung beim Autofahren.

Die Veränderungen der Typenklassen
Rund die Hälfte aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge wurden ab dem 01.01.2013 laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in eine neue Typklasse eingestuft.
Dies hatte zur Folge, dass sich für etwa 50 Prozent der Wagen, die in Deutschland zugelassen wurden, die Typenklasse verändert hat.

Maßgebend für die unterschiedlichen Typklassen sind die Unfall- und Schadenbilanzen, die für die 22.000 Varianten der Automodelle erschaffen wurden. Dabei konnte es durchaus vorkommen, dass Wagentypen mit einer niedrigeren Schadensregulierung in niedrigere Klassen eingestuft wurden.
Demzufolge wurden Wagen, die eine höhere Schadensbilanz vorwiesen, in eine höhere Klasse eingestuft. Doch nicht nur Fahrzeugart und Fahrweise können Einfluss auf die Typklasse ausüben. Auch
Glasschäden oder Autodiebstähle werden im Rahmen dieser Bilanz berücksichtigt. Führen kann dies insgesamt dazu, dass beispielsweise der Fahrer von einem BMW 335i eine Preissteigerung von etwa 60 Euro in Kauf nehmen muss.

Unisex-Tarife
Seitens der EU war die Einführung der Gleichstellung von Frauen auch bei Versicherungstarifen gefordert worden. Die Folge: Versicherungen mit unterschiedlichen Tarifen dürfen aufgrund unterschiedlichen Geschlechts nicht mehr angeboten werden. Zum 1. Januar 2013 wurden daher die so genannten Unisex-Tarife eingeführt. Das bedeutet, dass Frauen und Männer nun die gleichen Beiträge zahlen.

Der Risiko-Faktor Alter
Nach der Neuregelung sollen bestimmte Altersgruppen – etwa junge Männer mit Bleifuß oder betagte Senioren mit gesunkenem Reaktionsvermögen und weniger Sehkraft – einen Risikoaufschlag zahlen, während die mittleren Altersgruppen eher profitieren werden.

Erhöht sich der Beitrag zum Jahreswechsel aufgrund einer Umstufung, kann der Vertrag gekündigt werden – auch über die gesetzliche Kündigungsfrist (bis zum 30. November) hinaus. Durch einen Vergleich der Autoversicherung  lässt sich unter Umständen ein günstigerer Anbieter finden. So können die Folgen einer Heraufstufung zumindest begrenzt werden.