Kein Führerschein nach Komatrinken

Exzessiver Alkoholkonsum kann den Erwerb des Führerscheins erschweren!

Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2008) treffen sich Jugendliche immer häufiger, um sich ganz gezielt zu betrinken und dies möglichst, bis sie ins Koma fallen.

Der Studie zufolge geben 22 % der zwölf- bis siebzehnjährigen Kinder und Jugendliche an, mindestens einmal in der Woche zum Alkohol zu greifen.

So hat sich beispielsweise auch unter jungen Menschen im Alter von 10 bis 20 Jahren die die Zahl der Alkoholvergiftungen, die klinisch behandelt werden mussten, von 9.500 Fällen im Jahre 2000 auf 19.500Fälle im Jahr 2006 mehr als verdoppelt.

Diese Art der Freizeitgestaltung hat nicht nur massive gesundheitliche Nachteile zur Folge und verbaut die eigene berufliche Zukunft sondern kann auch den Erwerb des Führerscheins verhindern.

Nach der Fahrerlaubnisverordnung (§ 11 FeV) kann nämlich die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage einer MPU anordnen, ehe sie über die Erteilung einer Fahrerlaubnis entscheidet, wenn „Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers“ aufkommen lässt. Solche Bedenken werden in Fällen des Komasaufens angenommen.

Im Landkreis Konstanz (Bodensee) verschickt deshalb das Landratsamt – Führerscheinstelle – in Zusammenarbeit mit der Polizei zumindest an die Komatrinker, die zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert werden, ein Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass exzessiver Alkoholkonsum dem Erwerb des Führerscheins im Wege steht oder zumindest die Auflage eines erfolgreichen Eignungstests (MPU, medizinisch-psychologische Untersuchung) nach sich zieht.

Dies betrifft nicht nur solche Komatrinker, die bereits einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt haben. Auch wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann davon betroffen sein. Erfährt nämlich die Führerescheinstelle von diesem Alkoholproblem, so führt dies bei einer späteren Beantragung der Fahrerlaubnis zu einem Erwerbshindernis.

Wer den Führerschein bereits besitzt und sich ins Koma säuft, wird zur Vorlage einer MPU aufgefordert, wenn die Führerscheinstelle davon erfährt, selbst wenn kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gesteuert wurde.
Wird die MPU nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist vorgelegt oder fällt die MPU nicht günstig aus, wird die Behörde den Führerschein einfordern oder zwangsweise beschlagnahmen.


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