Grüner Pfeil (Grünpfeil)

Befindet sich rechts neben der Ampel in Höhe des Lichtzeichens Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil), erlaubt dieses, Fahrzeugen auf dem rechten Fahrbahnstreifen auch bei Rot nach rechts abzubiegen.

Der Fahrer muss allerdings zunächst an der Ampel anhalten (vergleichbar einem Stopp-Schild).

Nach dem Anhalten ist erlaubt, aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger oder des Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist (§ 37 II Nr. 1 StVO).

Das Zeichen Grünpfeil verpflichtet aber keinen Fahrzeugführer bei Rot auch tatsächlich nach rechts abzubiegen.


Foto:123rf.com