Führerschein mit 17

Nachdem im Jahre 2008 Baden-Württemberg als letztes Bundesland dem Modellversuch Führerschein mit 17 zugestimmt hat, kommt jetzt aus Berlin das generelle Ja zum begleiteten Fahren ab 17.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, den bisherigen Modellversuch der Länder zum 1. Januar 2011 auf Dauer abzulösen, nachdem die bisherigen Erfahrungen in den Bundesländer eine klare positive Bilanz gezeigt haben.

Fahranfänger in Begleitung eines Erwachsenen haben in den ersten Monaten ihrer Fahrpraxis 30 % weniger Unfälle verursacht als ihre Fahranfängerkollegen und -kolleginnen, die mit 18 Jahren den Führerschein erworben haben.

Bei den Verkehrsvergehen beträgt der Unterschied 20 %. Fahren ab 17 gilt für die Führerscheinklassen B und BE, also für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht und Anhänger.

Der Geltungsbereich der Prüfbescheinigung gilt jedoch nur in Deutschland.
Im Ausland gilt die Prüfbescheinigung nicht.
Autofahren mit 17 darf man mit der Prüfbescheinigung somit nur in Deutschland.

Wer gleichwohl im Ausland fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Voraussetzung für das Begleitete Fahren ab 17:
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre und die Eltern müssen ihr Einverständnis erklären.
Bei der Fahrschule kann man sich zum Führerschein mit 17 bereits mit sechzehneinhalb Jahren anmelden. Die theoretische Prüfung darf jedoch erst 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich mit einer Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt sein muss, ans Steuer setzen.
Die Begleitperson muss darüber hinaus seit mindestens 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf in Flensburg nicht mehr als 3 Punkte haben. Eine weiterer Einschränkung: Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter Drogen stehen oder mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Dagegen muss die Begleitperson nicht notwendigerweise ein Elternteil sein.

Wer ohne Begleitperson unterwegs ist, hat mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis und 1 Punkt in Flensburg zu rechnen.

Mit Erwerb des Führerscheins mit 17 beginnt auch die Probezeit zu laufen.
Mit 18 Jahren wird der Führerschein dann gegen den regulären Führerschein ausgetauscht. Beleitetes Fahren wird schon länger in Schweden, Österreich, Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz praktiziert. In Schweden, wo das Modell bereits 1993 eingeführt wurde, sind die Unfallzahlen beispielsweise um rund 40% gesunken.


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