Führerschein auf Probe

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis erhalten Führerscheinneulinge ihren Führerschein in den ersten 2 Jahren zunächst auf Probe. Ausgenommen hiervon sind Fahrerlaubnisse der Klassen
M, S, L und T.

In der Probezeit müssen sich die Neulinge im Straßenverkehr bewähren.

Der Fahranfänger darf nicht durch eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit auffallen.
Begeht der Fahranfänger eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, ordnet die Führerscheinbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung) an, außerdem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

Verweigert der Fahranfänger die Teilnahme an dem Aufbauseminar, entzieht ihm die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis.

Bei einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro liegt ein weniger schwerwiegender Verstoß vor. Begeht der Fahranfänger zwei solcher Verstöße, muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Ein schwerer Verstoß liegt bei einem Bußgeld über 40,00 Euro vor, z.B. wenn der Fahranfänger während der Probezeit als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks antritt (§ 24 c StVG), einen Rotlichtverstoß begeht, überhöhte Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Unfallflucht.

In diesem Fall reicht bereits ein Verstoß, um von der Führerscheinbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert zu werden. Kommt innerhalb der nun 4-jährigen Probezeit ein weiterer Verstoß hinzu, erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Nun darf wirklich nichts mehr hinzukommen.
Begeht der Fahranfänger nun noch einen weiteren Verstoß, entzieht die Behörde ihm die Fahrerlaubnis.
Eine Neuerteilung ist frühestens 3 Monate nach dem Entzug der Fahrerlaubnis möglich und von dem Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig.

Die 2-jährige Probezeit kann durch die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) um 1 Jahr verkürzt werden.
Teilnehmer müssen mindestens sechs Monate Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B sein und die Probezeit darf noch nicht abgelaufen sein.

Das FSF ist zunächst ein bis Ende 2009 befristeter Modellversuch mit dem Ziel, die Unfallzahlen der Altergruppe von 18- bis 25-Jährigen zu senken.

Im Jahr 2003 gehörten 22 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten und verletzten Menschen dieser Altersgruppe an, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung nur acht Prozent beträgt.

Am Modellversuch beteiligen sich alle Bundesländer außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.


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