Frankreich: Alkoholtester im Handschuhfach

Vom 1. Juli 2012 an muss in Frankreich in jedem Fahrzeug ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden.
Neben Warndreieck und Verbandskasten gehört auch ein Alkoholtester zu der Pflichtausstattung eines jeden Autos und Motorrads.

Hiervon ausgenommen sind lediglich Kleinkrafträder und Fahrräder mit motorunterstütztem Antrieb wie beispielsweise E-Bike oder Pedelec.

Zum 1. März 2013 wurde die Vorschrift etwas modifiziert. Es bleibt bei der grundsätzichen Pflicht, ein Alkoholtest im Fahrzeug mitzuführen. Allerdings wird das Fehlen eines Alkoholtesters nicht mehr mit einem Bußgeld sanktioniert. Es bestetht auch keine Verpflichtung, den Alkoholtester innerhalb von fünf Tagen nachzurüsten und dies der Polizei nachzuweisen.

Neben elektronischen Messgeräten sind auch Einwegtester zugelassen. Wenngleich es keine Pflicht gibt, vor Fahrtantritt einen Alkoholtest durchzuführen, verspricht sich Frankreich mit der Einführung des Gesetzes einen Rückgang der alkoholbedingten Verkehrsunfälle.Frankreich appelliert mit dem Gesetz an den Fahrer, bei Alkoholkonsum sicherheitshalber vor Fahrtantritt die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.
Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5 Promille. Für Busfahrer gilt eine schärfere Grenze von 0,2 Promille.


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