Fahrprüfung auf Automatik-Getriebe

Wer die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe ablegt, erwirbt die Fahrerlaubnis nur eingeschränkt.

Die Fahrerlaubnis ist beschränkt auf das Führen von Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung.

Schaltfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden.

Die Beschränkung wird aufgehoben, wenn einem Sachverständigen oder Prüfer gegenüber in einer praktischen Prüfung die sichere Führung eines schaltgetriebenen Fahrzeuges nachgewiesen wird.


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