Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Wer durch sein Fehlverhalten im Straßenverkehr für den Tod eines Menschen verantwortlich ist, der hat dies nicht nur mit seinem Gewissen zu vereinbaren sondern darf auch mit strafrechtlichen Folgen rechnen. 

Nach § 222 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht. 

Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass sein Verhalten für den Tod des anderen ursächlich war und für ihn voraussehbar war, dass sein Verhalten zum Tod des anderen führte.

Der Täter muss nicht die konkreten Einzelheiten des tatsächlichen Geschehensablaufes voraussehen können. Es reicht, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens ein bestimmtes Verhalten zu einem bestimmten Erfolg führen kann.

Freiheitsstrafe: bis 5 Jahre oder Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg.


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