Fahren ohne Fahrerlaubnis | Fahren trotz Fahrverbots (§ 21 StVG)

Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe /
Punkte in Flensburg: 6,

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde.
Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.