Fahren auf (halbe) Sicht

Fahren auf Sicht – Fahren auf halbe Sicht: jeder darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Grundsätzlich darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke (Fahren auf Sicht) gehalten werden kann.

Auf Straßen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, darf nur so schnell gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke (Fahren auf halbe Sicht) gehalten werden kann.

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsflussbehindern. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen muss ein Kfz-Fahrer seine Fahrgeschwindigkeit so anpassen und jederzeit bremsbereit sein, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


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