Fahr- und Seitenstreifen

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen – dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen.

Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Auf Seitenstreifen (rechte Standspur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen für Notfälle) ist das Fahren und Halten verboten.

seitenstreifenUm bei hohem Verkehrsaufkommen Staus zu vermeiden, wurden zum 01.01.2002 drei neue Verkehrszeichen eingeführt.

Auf zweispurigen Autobahnen darf künftig in bestimmten Teilabschnitten zeitweise auch die Pannenspur benutzt werden.

Die neuen Verkehrszeichen regeln, ab wo der Seitenstreifen befahren, geräumt bzw. nicht mehr befahren werden darf.

Bedeutung der Verkehrszeichen (von oben nach unten): Seitenstreifen befahren, Seitenstreifen verlassen, Seitenstreifen nicht mehr befahren


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