Entschädigungsfond

Wird jemand in einen Verkehrsunfall verwickelt, den er nicht zu verantworten hat und für deren Folgen keine Haftpflichtversicherung aufkommt, kann er sich an den Entschädigungsfond wenden.,

Der Entschädigungsfond wird von den Kfz-Versicherungen finanziert und tritt bei Schadensfällen durch ein Kfz oder einen Anhänger ein, wenn

1. ein Unfallverursacher wegen Unfallflucht nicht ermittelt werden kann,

2. das Fahrzeug des Unfallverursachers nicht haftpflichtversichert ist,

3. der Unfall vorsätzlich begangen wurde oder

4. eine Haftpflichtversicherung insolvent ist.

Bei Unfallflucht des Schädigers wird Schmerzensgeld nur bei besonders schwerer Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit gezahlt,

Sachschäden am Auto werden überhaupt nicht ersetzt und für einen weiteren Schaden gilt ein Selbstbehalt von 500,00 Eur.

Der Anspruch gegen den Entschädigungsfond ist subsidiär ( Nachrangig, für den Fall, dass eine andere Bestimmung oder ein anderer Antrag nicht zum Erfolg führt oder ein anderer Schuldner nicht mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann).

Die Aufgaben des Entschädigungsfonds werden vom
Verein Verkehrsopferhilfe e.V. Glockengießerwall 1 20095 Hamburg wahrgenommen.


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