Cola light kostet den Führerschein

Das Landgericht Freiburg hat eine Frau wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und ihr die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie zu viel Cola light getrunken hatte.

Das Landgericht Freiburg hat eine Frau wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und ihr die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie zu viel Cola light getrunken hatte.

Die Frau machte eine Diät und unterstütze diese mit dem Appetitzügler Antiadipositum X 1212 T. Um während der Arbeit fit zu bleiben, trank sie am Tag 2 Liter Cola light und 1 ½ Liter Kaffee.

Auf dem Nachhauseweg wurde sie von einer Polizeistreife angehalten, weil sie in Schlangenlinien fuhr. Wegen ihres auffälligen Fahrstils wurde die Frau aufgefordert, ins wohlbekannte Röhrchen zu pusten. Doch der Alcomattest zeigte Null Promille. Erst eine Blutprobe gab Aufschluss. Im Körper der Frau wurden erhebliche Mengen Koffein und der Wirkstoff des Appetitzüglers (Norpseudopherin) festgestellt. Koffein verstärkt die Wirkung des Appetitzüglers, was zu körperlichen und geistigen Ausfallerscheinungen führen kann. Diesen Zusammenhang hätte die Fahrerin erkennen müssen, weshalb sie sich der „Trunkenheit im Straßenverkehr“ schuldig gemacht habe und zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet sei, so das Gericht (7 Ns 550 Js 179/05 – AK 38/06).


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