Böllerschaden am Auto | Versicherung zahlt nicht immer

In der Silvesternacht bangen viele um ihr Auto. Herabfallende Raketenreste können Lackschäden verursachen, für die nicht in jedem Fall die Versicherung aufkommt.

„Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht für Lackschäden durch umherfliegende Funken, sondern nur dann, wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Aber Achtung: Lackschäden durch Funkenflug oder herabfallende Raketen sind hier meist nicht inbegriffen. Dann hilft nur die Vollkasko-Versicherung – ebenso wie bei Vandalismusschäden.

Liegt ein versicherungsrelevanter Schaden vor, ist es wichtig, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. Die Polizei zu rufen macht nur dann Sinn, wenn der Schadenverursacher bekannt ist. Nach GDV-Angaben kommt dann die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für die Reparaturkosten auf. Kleinere Silvester-Spuren wie Schwarzpulverreste oder haarfeine Kratzer in der Lackoberfläche werden zwar von der Versicherung nicht übernommen, lassen sich aber meist mit einem weichen Lappen und etwas Politur beseitigen. Gehen die Riefen in der Außenhaut tiefer und sind beim Darüberstreichen mit der Hand deutlich spürbar, ist nach Ansicht der Experten der Lack meist bis auf die Grundierung ab. Dann müsse nachlackiert werden, um eine Korrosion zu vermeiden.

Anders sieht die Sachlage aus, wenn Schäden am Eigentum anderer Personen entstehen. Wird ein Silvester-Schaden in einer fremden Wohnung verursacht, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung.  Unfallversicherung bei Verletzungen:Häufig entstehen bei umstehenden Personen Verletzungen, wie z. B. Verbrennungen, Hör- oder Augenschäden.

Kann ein Vorsatz ausgeschlossen werden, übernimmt wiederum die Private Haftpflicht. Wer sich hingegen selbst verletzt, muss sich an seine Unfallversicherung wenden. Ausnahme: Bei Schäden durch illegale Knaller bzw. selbst gebastelten Sprengsätzen kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

In den vergangenen Jahren schätzte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kosten zum Jahreswechsel jeweils auf mehr als 32 Millionen Euro.


(Stand 2012)   Foto:123rf.com