(Bedingtes) Tempolimit bei Nässe

Bei einer bedingten Geschwindigkeitsbeschränkung ist unter besonderen Umständen ein vorgeschriebenes Tempolimit einzuhalten.

km_hEine bedingte Geschwindkeitsbeschränkung stellt beispielsweise das Verkehrszeichen „erlaubte Höchstgeschwindigkeit“ mit dem Zusatzschild „bei Nässe“ dar.
Unter der Bedingung nasser Fahrbahn ist es verboten das angegebenen Tempolimit zu überschreiten.

bei_naesseNass ist eine Fahrbahn nach der Straßenverkehrsordnung dann, wenn die gesamte Fahrbahn nass ist. Nach dem BGH ist diese Voraussetzung gegeben, wenn die gesamte Fahrbahn deutliche Nässe aufweist (BGHSt 27, 318). Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (VRS 53, 220) ist nicht ausreichend, wenn die Fahrbahn nur feucht oder nur stellenweise (Spurrillen) nass ist.
Das OLG Celle kommt in seiner Entscheidung (VRS 53, 128) zu dem Ergebnis, dass die bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht klar und eindeutig genug ist, um einen Verstoß dagegen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.


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