Alles Wissenswerte zur eVB-Nummer

627748_web_R_by_Thorben-Wengert_pixelio.de-1-292x300Wer ein Fahrzeug an- oder ummelden will, benötigt eine eVB-Nummer. Bei dieser elektronischen Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine siebenstellige Buchstaben- und Zahlenkombination, die deutlich zeigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Wir haben die wichtigsten Fakten einmal zusammengetragen.

Die eVB-Nummer als Nachfolger der Deckungskarte

Früher benötigte man zur Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungs- bzw. Doppelkarte. Dabei handelte es sich um eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens, auf dem alle relevanten Daten des Fahrzeugs aufgeführt waren. Ein Exemplar des Nachweises verblieb dabei beim Versicherungsnehmer, das andere wurde in der jeweiligen Niederlassung des Versicherungsunternehmens hinterlegt. Der Nachteil dieses Systems bestand darin, dass es sehr zeitaufwendig und kompliziert war. Die vorläufige Deckung wurde erst gewährt, nachdem das Papier beim Versicherer eingegangen war.

Um die Anmeldung eines Fahrzeugs und die Angabe des Versicherungsschutzes zu erleichtern, wurde im Jahr 2003 die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.

Wann benötigt man eine eVB-Nummer?

Grundsätzlich wird eine eVB-Nummer immer dann benötigt, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs nachgewiesen werden soll, das im öffentlichen Raum verkehrt. Bei der Erstzulassung ist die Bestätigung der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorzulegen. Dasselbe gilt bei technischen Änderungen oder einem neuen Fahrzeugbesitzer.

In folgenden Fällen benötigt man eine eVB-Nummer

  • Neuzulassung eines Pkw
  • Wechsel eines Pkw
  • Neuzulassung eines Fahrzeugs, das bereits stillgelegt wurde
  • Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Besitzer
  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bei Probe- und Überfahrten
  • Neues Fahrzeugkennzeichen nach einem Umzug
  • Änderungen an der technischen Ausstattung des Fahrzeugs, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden

So bekommt man seine eVB-Nummer

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine eVB-Nummer zu bekommen. Am einfachsten ist es zunächst einmal, wenn man sich bereits vor der Beantragung eine Versicherungsgesellschaft aussucht. So muss man sich nicht erst bei der Zulassung um einen Anbieter kümmern und die alte eVB-Nummer widerrufen. Für die Beantragung selbst gibt es zwei Möglichkeiten:

Direkt bei der Versicherung Über einen Versicherungsrechner
·         schriftliche Anfrage mit allen Fahrzeugdaten·         Verfahren dauert in der Regel mehrere Tage

·         Angaben müssen evtl. nachgeschickt werden

·         eVB-Nummer über Rechner online beantragen·         Versicherungsbestätigung erhält man unmittelbar nach Absenden der Daten

·         mehrere Versicherungen lassen sich einfach vergleichen

·         mit wenig Aufwand günstiger Preis ermittelbar

Einen einfachen Versicherungsrechner findet man beispielsweise unter kurzzeitkennzeichenseite.de. Hier gibt man einfach seine Kfz-Daten ein und wählt sich zum Schluss einen passenden Tarif aus.

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer ist versicherungsübergreifend gleich. Sie beträgt 6 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums kann die eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung genutzt werden. Darüber hinaus verliert die eVB-Nummer ihre Gültigkeit, wenn sie einmal genutzt wurde. Wenn man ein weiteres Fahrzeug anmelden will, benötigt man eine weitere eVB-Nummer.

Hinweis:        Wurde die Nummer für die Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs genutzt, muss der Fahrzeughalter keine separate Löschung beantragen.

Ist es möglich, sein Fahrzeug ohne Kurzzeitkennzeichen zu überführen?

640653_web_R_K_B_by_Uwe Schlick_pixelio.deHat man ein Auto oder ein Motorrad gekauft, das sich an einem anderen Ort befindet, muss man es zunächst zum Zulassungsort überführen. Viele Fahrzeughalter denken, dass dies ausschließlich mit einem Sonderkennzeichen für den kurzfristigen Gebrauch möglich ist. Das ist jedoch nicht der Fall.

Will man sein Fahrzeug sowieso längerfristig anmelden, kann man die Zusatzkosten einer Kurzzeitversicherung umgehen. Hierfür muss man einfach bei einer anerkannten Versicherung Versicherungsschutz beantragen. In dem Moment, in dem das Auto auf den eigenen Namen zugelassen ist, erhält man eine eVB-Nummer. Diese muss dann nur noch zusammen mit den Zulassungspapieren bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Achtung:       Das Fahrzeug muss nicht vor Ort vorhanden sein. Es ist aber wichtig, dass es bereits abgemeldet ist. Ist das Auto noch angemeldet, muss man die alten Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle nehmen, damit sie dort entstempelt werden. Man muss dann nur noch die Kfz-Schilder anbringen und es besteht sofortiger Versicherungsschutz gem. § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) (siehe http://www.auto-und-verkehr.de/fahren-mit-unversichertem-fahrzeug/).


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