Alkoholkontrollprogramm

Wer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen hat, hat regelmäßig zuvor ein Kontrollprogramm zu durchlaufen, in dem er seine Abstinenz zum Alkohol, Drogen oder Tabletten nachweist.

Der Betroffene hat dazu über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu belegen, dass er „trocken“ bzw. ‚clean‘ ist.

Dies geschieht, indem der Betroffene über einen zuvor festgelegten Zeitraum bei einem zugelassenen Institut zwischen vier und sechs Urin- oder Haarproben zur Untersuchung abzugeben hat.

Beim Alkoholkontrollprogramm wird der Urin auf EtG (Ethylglucuronid) untersucht, einem Abbauprodukt von Alkohol.

Um bei dem Kontrollprogramm ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen, wird der Betroffene kurzfristig und ohne Vorankündigung (in der Regel innerhalb eines Tages) zur Kontrolle aufgefordert. Um Manipulationen zu verhindern, ist die Urinprobe unter direkter Sicht einer Überwachungsperson abzugeben.

Versäumt der Betroffene unentschuldigt den angesetzten Termin, wird das Kontrollprogramm abgebrochen.

Ohne den amtlichen Nachweis der Abstinenz wird in der Regel die MPU negativ ausfallen. Regelkonform wird der Hausarzt für die Durchführung des Kontrollprogramms nicht in Frage kommen, weil hierbei strengere Untersuchungsbedingungen einzuhalten sind und es einer Akkreditierung seitens der Behörde bedarf.

Das Ergebnis des Alkoholkontrollprogramms erhält der Betroffene in einem Abschlussbericht.

Entzieht ein Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es zugleich ein mehrere Monate dauerndes Verbot an, während der die Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilen darf (Sperrfrist). Ist man nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, ordnet das Gericht eine sogenannte isolierte Sperrfrist an.

Üblicherweise wird der Betroffenen dabei nicht auf das Alkohol- und  Drogenkontrollprogramm hingewiesen. Hier ist er persönlich gefordert!

Um die Zeit der Sperrfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, sollte der Betroffene so schnell wie möglich nach seiner Verurteilung mit einem entsprechenden Institut Kontakt aufnehmen, um sich über das Problem Alkohol und Drogen sowie dem Alkohol-und Drogenkontrollprogramm zu informieren. Die Zeit zwischen Verurteilung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis kann man so für eine frühzeitige Teilnahme an einem Kontrollprogramm nutzen. Beginnt man damit erst nach Ablauf der Sperrfrist oder gar erst, wenn man die Fahrerlaubnis neu beantragt, dann verlängert sich die Neuerteilung zumindest um die Dauer des Kontrollprogramms.


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