Abbiegen

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen und die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) benutzen. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.,

Der Abbiegende muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.
Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss man warten.

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts einzuordnen.

Wer nach links abbiegen will, hat bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung (z.B. Einbahnstraße) möglichst weit links einzuordnen. Auf längs verlegten Schienen darf man sich nur einordnen, wenn dabei kein Schienenfahrzeug behindert wird.
Entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits (aus Sicht des Entgegenkommenden) nach rechts abbiegen wollen, haben Vorrecht.

 

Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung machen es erforderlich , erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind. Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist.

Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.


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